Für welche Geräte gilt das ElektroG?

Das ElektroG gilt gemäß seinem § 2 Abs. 1 für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter folgende Kategorien fallen:

 

  • Haushaltsgroßgeräte (z.B. Kühlgeräte, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner,  Mikrowellengeräte),
  • Haushaltskleingeräte (z.B. Staubsauger oder sonstige Reinigungsgeräte, Bügeleisen, Toaster, Kaffeemaschinen, Wecker, Waagen),
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z.B. PCs, Drucker, Laptops, Taschenrechner, Faxgeräte, Mobiltelefone),
  • Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Radiogeräte, Fernsehgeräte, Videokameras, Videorecorder, Musikinstrumente),
  • Beleuchtungskörper (z.B. Leuchtstofflampen; sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht,  mit Ausnahme von Glühlampen und Leuchten im Haushalt),
  • elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Nähmaschinen, Rasenmäher, Sägen),
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte (z.B. elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen, Videospielkonsolen),
  • Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte (z.B. Geräte für Strahlentherapie, Kardiologiegeräte),
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z.B. Rauchmelder, Heizregler, Thermostate)
  • sowie automatische Ausgabegeräte (z.B. Heißgetränkeautomaten, Automaten für feste Produkte, Geldautomaten).

Welche Geräte sind betroffen?


Elektro- und Elektronikgeräte