Informationspflicht

Jeder Hersteller ist darüber hinaus auch verpflichtet, der Gemeinsamen Stelle, also der Stiftung EAR gegenüber unter anderem folgende Mitteilungen zu machen:

 

  • die Geräteart und Menge der von ihm in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte  sowie
  • die Menge der von ihm im Kalenderjahr bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgeholten gesammelten, wiederverwendeten, verwerteten oder ausgeführten Altgeräte.

Welche Infos müssen gemacht werden?