Rechtsanwalt für ElektroG

Unsere Kanzlei hat sich auf das ElektroG spezialisiert und kann Ihnen als Hersteller, Importeur, Exporteur oder als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten eine optimale und intensive Beratung anbieten.

Christian Geiling MBA, MSc

Herr Rechtsanwalt Christian Geiling ist Gründer und Partner der Sozietät Jürgen Geiling & Partner. Neben den Gebieten des Steuer- und Wirtschaftsrechts sowie Zivilrechts, liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt vor allem im Recht der erneuerbaren Energien sowie dem Umweltrecht. In diesem Bereich stellt insbesondere das Elektro- und Elektronikgerätegesetz eine Vielzahl von Sonderregelungen auf.

 

Das ElektroG setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

 

In diesem Zusammenhang ist es unser Ziel, unsere Mandanten in dem immer unüberschaubarer und schwierig werdenden Gesetzesdschungel rechtssicher aufzuklären, unkompliziert auf bestehende Risiken hinzuweisen und Unternehmen umfassend über die für sie wesentlichen Regelungen und hieraus folgende Pflichten zu informieren. Unser Leistungsspektrum umfasst hier eine Rundumbetreuung.

Wir wissen, was wir tun!


Christian Geiling | elektrogesetz.eu

Rechtsanwalt

Christian Geiling MBA, MSc

(Experte für das ElektroG)


Telefon  09971 819-0
E-Mail  Anfrage senden
Website  www.jgp.de

Darüber hinaus steht Herr Rechtsanwalt Christian Geiling als kompetenter Ansprechpartner auch für Vorträge und Informationsveranstaltungen zur Verfügung.

 

Mögliche Vorträge:

  • ElektroG - Inhalte und Umsetzung
  • Was das neue Elektrogesetz bedeutet
  • Das Elektrogesetz - Herstellerverantwortung, Altgerätemanagement und Verpflichtete
  • Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in der Rechtsprechung
  • Aktuelle Entwicklungen im Bundesumweltrecht (Das ElektroG)
  • Das ElektroG: Auswirkungen für Hersteller, Händler und Endverbraucher
  • Die Anforderungen durch das ElektroG
  • Das ElektroG: Registrierungspflicht für Hersteller und "Quasi-Hersteller"
  • Pflichten aus dem ElektroG und Folgen der Missachtung
  • Das ElektroG - Fallen für Hersteller und Händler von Elektrogeräten