Jeder Hersteller ist darüber hinaus auch verpflichtet, der Gemeinsamen Stelle, also der Stiftung EAR gegenüber unter anderem folgende Mitteilungen zu machen:
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die Geräteart und Menge der von ihm in Verkehr
gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte sowie
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die Menge der von ihm im Kalenderjahr bei den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgeholten gesammelten, wiederverwendeten, verwerteten oder ausgeführten Altgeräte.